Start Interesting Facts Buchführung und Bilanzierung Bewirtungsbelege
Bewirtungsbelege PDF Print
Thursday, 31 August 2006 08:29
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Angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung sind Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung zeitnah aufzuzeichnen. Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, ergeben sich Ort und Tag regelmäßig aus der Gaststättenrechnung; die Angaben zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung können dann auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Schriftstück gemacht werden. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung, dass die Gaststättenrechnung maschinell erstellt und registriert sein muss. Für den Vorsteuerabzug sind zusätzlich die ordnungsgemäßen Rechnungsangaben aufzuführen. Bei sog. Kleinbetragsrechnungen (bis 100 EUR; ab 2007 = 150 EUR) kann auf die Angabe des Bewirtenden, der Steuernummer und der Rechnungsnummer verzichtet werden.