| Haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005 |
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| Wednesday, 18 April 2007 07:01 |
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There are no translations available. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil von 01.02.2007 darauf hingewiesen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen bis 2005 nur dann vorliegen, wenn sie gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. Demnach ist die Renovierung einer Hausfassade keine haushaltsnahe Dienstleistung. Dieser Aufwand führt auch nicht als Handwerkerleistung zu einer Steuerermäßigung. (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005) Hinweis: Ab 2006 wurde die haushaltsnahe Dienstleistung erweitert, so dass auch die Renovierung einer Hausfassade bezüglich der entstandenen Arbeitskosten zu einer Steuerermäßigung führt. |






