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Jahresmeldung Sozialversicherung PDF Print
Thursday, 31 March 2005 00:00
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Bis zum 15.04.05 müssen Arbeitgeber für die über den 31.12.2004 hinaus beschäftigten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen mit den sozialversicherungspflichtigen Entgelten an die Krankenkassen übermitteln. Auf der Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt 2004 sowie der Zeitraum der Beschäftigung im Jahr 2004 anzugeben.

Dies gilt auch für die geringfügig Beschäftigten bei der Minijob Zentrale. Entsprechende Meldungen sind für geringfügig Beschäftigte ebenfalls erforderlich.

Hinweis: Die Meldung an die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse kann per Vordruck oder per Datenübertragung erfolgen.