Start Interesting Facts Sozialversicherung 15 Stunden-Grenze für arbeitslose Teilzeitkräfte
15 Stunden-Grenze für arbeitslose Teilzeitkräfte PDF Print
Friday, 01 June 2007 00:00
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Beschäftigt das Unternehmen Teilzeitkräfte, die nebenher Arbeitslosengeld beziehen, muss auf eine Grenze bezüglich der Wochenarbeitszeit geachtet werden. Der Mitarbeiter muss weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten verliert er den Status der Arbeitslosigkeit (Sozialgericht Berlin vom 22.02.2007). Für die Zeit der Beschäftigung verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
HINWEIS:
Die Arbeitszeiten mehrerer nebeneinander ausgeübter Beschäftigungen müssen bei der Berechnung der Stundengrenze zusammengerechnet werden.