| 15 Stunden-Grenze für arbeitslose Teilzeitkräfte |
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| Friday, 01 June 2007 00:00 |
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There are no translations available. Beschäftigt das Unternehmen Teilzeitkräfte, die nebenher Arbeitslosengeld beziehen, muss auf eine Grenze bezüglich der Wochenarbeitszeit geachtet werden. Der Mitarbeiter muss weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten verliert er den Status der Arbeitslosigkeit (Sozialgericht Berlin vom 22.02.2007). Für die Zeit der Beschäftigung verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. HINWEIS: Die Arbeitszeiten mehrerer nebeneinander ausgeübter Beschäftigungen müssen bei der Berechnung der Stundengrenze zusammengerechnet werden. |






