Start Interesting Facts Sonstiges Erneute Verlängerung für Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand
Erneute Verlängerung für Zahlungen an ehrenamtlichen Vorstand PDF Print
Monday, 25 January 2010 12:08
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Mit Schreiben vom 14.10.2009 verlängert das Bundesfinanzministerium erneut die Frist für eine Satzungsänderung um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2010. Die Satzungsänderung ist erforderlich, wenn gemeinnützige Vereine ihren Vorstandsmitgliedern steuerfrei Zahlungen für die nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 500 EUR jährlich leisten wollen. Wurde nach der bisherigen Satzung nicht ausdrücklich eine derartige Zahlung zugelassen, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Es entstehen keine nachträglichen Gemeinnützigkeiten wegen Zahlungen an Vorstandsmitglieder, wenn die Zahlungen nicht unangemessen hoch sind und die Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließt, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.