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Beiträge für eine Direktversicherung PDF Print
Wednesday, 28 July 2010 11:58
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Beiträge zur Direktversicherung können nur dann in die Durchschnittsberechnung einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht (Urteil des BFH vom 11.03.2010). Im Urteilsfall wurde für mehrere Arbeitnehmer des Arbeitgebers eine Direktversicherung in Form einer Gruppenlebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Für weitere Mitarbeiter bestanden daneben jeweils noch Einzelversicherungsverträge bei zwei weiteren Versicherungsunternehmen. Diese wurden nach dem Wechsel des Arbeitgebers als Einzelversicherungsverträge beim neuen Arbeitgeber fortgeführt.
Hinweis: Die Lohnsteuerpauschalierung war im Urteilsfall nicht möglich, da bei der Durchschnittsberechnung die Beiträge zu den Einzeldirektversicherungen nicht einzubeziehen sind.