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Umsatzsteuer beim Erben PDF Print
Wednesday, 28 July 2010 11:59
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Der Verkauf von Wirtschaftsgütern durch den Erben unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Erblasser diese für sein Unternehmen erworben hatte (BFH vom 13.01.2010, veröff. am 02.06.2010). Mit dem Tod des Unternehmers endet dessen Unternehmereigenschaft. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers beim Erben als Gesamtrechtsnachfolger nachwirken. Der Erbe tritt in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten unternehmerischen Rechtsverhältnisse seines Rechtsvorgängers ein. Veräußert wie im Streitfall die Erbengemeinschaft im Rahmen der Liquidation das ererbte Unternehmensvermögen, handelt diese insoweit als Unternehmer und die Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer.