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Wednesday, 28 July 2010 11:59 |
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There are no translations available. Unter die Bestimmung des Belegenheitsorts fällt auch die Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken. Nach dem neuen BMFSchreiben vom 14.06.2010 ist jedoch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen usw. nicht davon erfasst. Die Vermittlung dieser Umsätze an Nichtunternehmer erfolgt am Ort des vermittelten Umsatzes. Die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung an Unternehmer hingegen richtet sich künftig nach der Grundregel, das heißt, nach dem Sitzort des Leistungsempfängers. Hinweis: Das neue BMF-Schreiben ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2010 ausgeführt werden. Der Leistungsort der Vermittlung von langfristigen Vermietungen an Unternehmer und Nichtunternehmer bestimmt sich weiterhin nach dem Belegenheitsprinzip des Grundstücks. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:59 |
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There are no translations available. Der Verkauf von Wirtschaftsgütern durch den Erben unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Erblasser diese für sein Unternehmen erworben hatte (BFH vom 13.01.2010, veröff. am 02.06.2010). Mit dem Tod des Unternehmers endet dessen Unternehmereigenschaft. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers beim Erben als Gesamtrechtsnachfolger nachwirken. Der Erbe tritt in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten unternehmerischen Rechtsverhältnisse seines Rechtsvorgängers ein. Veräußert wie im Streitfall die Erbengemeinschaft im Rahmen der Liquidation das ererbte Unternehmensvermögen, handelt diese insoweit als Unternehmer und die Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:58 |
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There are no translations available. Beiträge zur Direktversicherung können nur dann in die Durchschnittsberechnung einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht (Urteil des BFH vom 11.03.2010). Im Urteilsfall wurde für mehrere Arbeitnehmer des Arbeitgebers eine Direktversicherung in Form einer Gruppenlebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Für weitere Mitarbeiter bestanden daneben jeweils noch Einzelversicherungsverträge bei zwei weiteren Versicherungsunternehmen. Diese wurden nach dem Wechsel des Arbeitgebers als Einzelversicherungsverträge beim neuen Arbeitgeber fortgeführt. Hinweis: Die Lohnsteuerpauschalierung war im Urteilsfall nicht möglich, da bei der Durchschnittsberechnung die Beiträge zu den Einzeldirektversicherungen nicht einzubeziehen sind. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:57 |
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There are no translations available. Werden vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer Beiträge für einen Golfclub übernommen, stellt die Übernahme grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dies ist auch der Fall, wenn die Mitgliedschaft dazu dienen soll, Mandanten zu werben (FG Niedersachsen vom 25.06.2009, veröff. am 26.05.2010). Es würde nur dann kein Arbeitslohn vorliegen, wenn eine Zuwendung des Arbeitgebers in ganz überwiegend eigenem Interesse getätigt wird. Im Urteilsfall übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag für einen Golfclub, dem der Geschäftsführer beigetreten war. Der Beitritt sei auf Weisung des Arbeitgebers passiert, um im Golfclub Mandanten zu werben. Das Gericht verwies auf Entscheidungen des BFH, wonach ein überwiegend betriebliches Interesse nur dann vorliegen kann, wenn der Beitritt zum Verein mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden wäre. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:56 |
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There are no translations available. Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bereits zugelassen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte einem Marinesoldaten Recht gegeben, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war. Die angesetzten Aufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit sind nach Meinung des Gerichts auch hinsichtlich eines Telefonats mit einer maximalen Gesprächsdauer von 15 Minuten pro Woche ansetzbar. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:55 |
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There are no translations available. Die erforderlichen Angaben für die Einkommensteuererklärung 2009 wurden im Vergleich zu 2008 von der Finanzverwaltung erweitert. Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 befindet sich in den Einkommensteuerformularen auf dem Mantelbogen in der Zeile 108 die Frage: „Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“. Diese Frage resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Steuerzahler, die solche Finanzbeziehungen unterhalten, unterliegen erhöhten Mitwirkungspflichten. Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Berücksichtigung bestimmter Abzugsbeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben, verweigern. Da sich aber in der dazugehörigen Rechtsverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan gar kein Land befindet, ergibt sich derzeit keine rechtliche Grundlage für diese Abfrage. Hinweis: Seit dem 26.04.2010 muss diese Frage bei der von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Software ELSTER nicht mehr beantwortet werden. Bisher erhielten Steuerzahler, die die Beantwortung dieser Frage unterließen, eine Fehlermeldung und konnten die Steuererklärung so mittels ELSTER nicht versenden. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:55 |
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There are no translations available. Zu den Voraussetzungen der Berufsausbildung gehört auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Dies gilt nach aktuellem Urteil des BFH vom 28.04.2010 auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst. Im Urteilsfall besuchte das Kind die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule; die Unterrichtszeit betrug acht (Schul-) Stunden pro Woche. Im Anschluss begann es mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Der BFH sieht eine besuchte Unterrichtszeit von acht Schulstunden die Woche für ausreichend an, um die Voraussetzung der Berufsausbildung steuerlich erreichen zu können. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:54 |
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There are no translations available. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Diese sind vielmehr mit dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR pro Jahr abgegolten. Konto- und Depotgebühren sowie Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Ob diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz verstößt, soll nun ein Musterverfahren überprüfen. Hinweis: Die Sprungklage wurde beim FG Münster erhoben, Az.: 6 K 1847/10 E. |
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Wednesday, 28 July 2010 11:53 |
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There are no translations available. Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wie reguläre gesetzliche Altersrenten, dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung und sind daher grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig (FG Münster vom 24.03.2010, Revision zugelassen). Im Streitfall bezog der Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Finanzamt erfasste die Renteneinnahmen ab 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 %. Strittig war, ob die Erwerbsminderungsrente als sog. abgekürzte Leibrente lediglich mit dem Ertragsanteil zu besteuern wäre (im Streitfall 22 %). Hinweis: Ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und solchen aus privaten Leibrentenversicherungen verfassungskonform ist, wird derzeit bereits vom BFH geprüft (Az.: XR 19/09 und XR 54/09). |
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Wednesday, 28 July 2010 11:52 |
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There are no translations available. Nach einer Pressemitteilung des FG Köln vom 17. Mai 2010 unterliegt der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Einnahmen werden nur dann mit Einkommensteuer belastet, wenn sie unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fallen. Der Verkauf der Internet-Domain wurde im Urteilsfall nicht als sonstige Leistung angesehen und war zudem außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Hinweis: Es wurde Revision zum BFH zugelassen, da der BFH bisher noch nicht entschieden hat, ob der Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist. |
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